Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.